Ein Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, dass auch die Maßnahmen und Instrumente des Klimaschutzprogramms 2030 nicht ausreichen, um das Gesamtminderungsziel 2030 von mindestens 55 % sowie die einzelnen Sektorziele des im Dezember 2019 verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu erreichen. Insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr müssen ambitioniertere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ziele zu erreichen.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes führte zur ersten Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (veröffentlicht am 18.08.21). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der Treibhausgasemissionen ggü. 1990 ist dort wie folgt festgelegt: bis 2030 um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 %, bis 2045 Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.
Der Anteil des Verkehrs an den Treibhausgasemissionen in Deutschlands ist zwischen den Jahren 1990 und 2013 von 13 % auf 17 % gestiegen. Nach den Prognosen des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) wird allein für den Straßengüterverkehr zwischen den Jahren 2010 und 2030 ein weiterer Anstieg im Verkehrsaufkommen um 38 % erwartet.