Mit der Neufassung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung ihre Klimaschutzziele mit der klaren Ausrichtung auf Treibhausgasneutralität bis 2045 und der Verpflichtung auf negative Treibhausgasemissionen ab 2050 verschärft. Konkret wurden folgende Minderungsziele festgelegt: Bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.
Das aktualisierte Klimaschutzgesetz sieht für den Verkehrssektor eine Obergrenze von 85 Millionen Tonnen CO2-Emissionen im Jahr 2030 vor. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 wurden in diesem Sektor rund 148 Millionen Tonnen CO2 emittiert, rund drei Millionen Tonnen mehr als für dieses Jahr prognostiziert. Auch die Daten für das erste Halbjahr 2022 zeigen keine ausreichende Reduktion der Treibhausgasemissionen.
Der Anteil des Verkehrs an den gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland ist zwischen 1990 und 2021 von 13 Prozent auf 19,4 Prozent gestiegen. Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) prognostiziert bis 2030 einen weiteren Anstieg der Verkehrsleistung im Straßengüterverkehr um 38 Prozent.